Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass durch Rechtsänderungen im Rahmen der Reduktion des Körperschaftsteuersatzes Gewinne aus Schadenersatzzahlungen infolge des Ausscheidens eines Wirtschaftsgutes durch einen Schadensfall der vollen Besteuerungspflicht unterliegen und spricht sich dafür aus, von der Besteuerungspflicht bei Vorhandensein eines Ersatzwirtschaftsgutes abzusehen.
Rechtsgrundlagen: § 12 EStG