Zusammenfassung: Der UFS beschreibt die Abgrenzungsmerkmale zwischen einem Aufhebungsantrag und einer Berufung.
Rechtsgrundlagen: § 299 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS beschreibt die Abgrenzungsmerkmale zwischen einem Aufhebungsantrag und einer Berufung.
Rechtsgrundlagen: § 299 BAO
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