§ 8 KStG
Die Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Nichtverrechnung eines Beratungshonorars gegenüber der Muttergesellschaft erfordert Sachverhaltsfeststellungen bezüglich der angestrebten Vermögenszuwendung.
VwGH 29.03.2006, 2001/14/0224