Zusammenfassung: Die unentgeltliche Verköstigung des Personals eines Liftbetreibers unterliegt nicht der Eigenverbrauchsbesteuerung.
Rechtsgrundlagen: § 3 a Abs 1 a Z 2 UStG
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Zusammenfassung: Die unentgeltliche Verköstigung des Personals eines Liftbetreibers unterliegt nicht der Eigenverbrauchsbesteuerung.
Rechtsgrundlagen: § 3 a Abs 1 a Z 2 UStG
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