Zusammenfassung: Im zweiten Teil seines Beitrags zu den Grundprinzipien der bäuerlichen Sozialversicherung beschreibt der Autor die relevanten Meldepflichten und konkretisiert die Bestimmung der Beitragsgrundlage. Weiters informiert er über die Höhe der Beitragssätze und weist auf Besonderheiten bei der Beitragsvorschreibung bzw -einhebung hin.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 BSVG; § 23 Abs 1 BSVG; § 20a BSVG; § 20b BSVG; § 24 BSVG; § 34 BSVG