Zusammenfassung: Die Kosten der erstmaligen Umlackierung eines Kfz zu Werbezwecken stellt einen sofort abzugsfähigen Werbeaufwand dar.
Rechtsgrundlagen: § 4 EStG
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Zusammenfassung: Die Kosten der erstmaligen Umlackierung eines Kfz zu Werbezwecken stellt einen sofort abzugsfähigen Werbeaufwand dar.
Rechtsgrundlagen: § 4 EStG
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