Zusammenfassung: Unecht steuerbefreite Handelsvertreter sind auch zur Absetzung der nicht abzugsfähigen Vorsteuer legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 17 EStG
Weiterführende Hinweise: BMF 18.07.2005
Zusammenfassung: Unecht steuerbefreite Handelsvertreter sind auch zur Absetzung der nicht abzugsfähigen Vorsteuer legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 17 EStG
Weiterführende Hinweise: BMF 18.07.2005