§ 16 Abs 1 EStG 1988
Der Autor analysiert ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser erörterte, welche Umstände die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes indizieren und somit die Abzugsfähigkeit des auf den Doppelwohnsitz rückführbaren Mehraufwands rechtfertigen kön