§ 105 Abs 3 Z 1 ArbVG; § 9 Abs 2 AVRAG; § 12 Abs 7 GlbG; § 26 Abs 7 GlbG; § 7f Abs 1 BEinstG; § 1155 ABGB
Der Autor beschreibt die Charakteristika einer Motivkündigung und erläutert, welche Personen zu deren Anfechtung legitimiert sind. Weiters weist er auf Rechtsbestimmungen hin, die einen vergleichbaren Kündigungsschutz vorsehen und nimmt zur gebotenen Glau