Zusammenfassung: Im zweiten Teil seines Beitrags nimmt der Autor zur Versteinerung von Beiträgen im Rahmen der GSVG-Versicherung sowie zur Nachbemessung und Stundung von Beiträgen Stellung. Weiters beschreibt Steiger die Festsetzung der Beitragsgrundlagen bei Elementarere
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 7 GSVG; § 26 GSVG; § 35 GSVG; § 35a GSVG; § 35b GSVG