Zusammenfassung: Der Autor erläutert, welche steuerlichen Rechtsfolgen die verspätete Geltendmachung der Meldung einer beabsichtigten Änderung des Einbringungsstichtages nach sich zieht. Dargestellt wird die Rechtslage sowohl vor wie auch nach der Novellierung des § 13 Ab
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 1 UmgrStG; Art III UmgrStG