Zusammenfassung: Die §§ 23 Abs 4 und 20 Abs 4 UmwStG stehen mit den Vorgaben der Fusionsbesteuerungsrichtlinie in Einklang.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 4 dUmwStG; § 20 Abs 4 dUmwStG; FusionsbesteuerungsRL
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Zusammenfassung: Die §§ 23 Abs 4 und 20 Abs 4 UmwStG stehen mit den Vorgaben der Fusionsbesteuerungsrichtlinie in Einklang.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 4 dUmwStG; § 20 Abs 4 dUmwStG; FusionsbesteuerungsRL
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