Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur gesetzeskonformen Teilung des Nachfolgefreibetrags auf mehrere Unternehmenskäufer Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 15a ErbStG
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Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur gesetzeskonformen Teilung des Nachfolgefreibetrags auf mehrere Unternehmenskäufer Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 15a ErbStG
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