Zusammenfassung: Eine Geschwindigkeitsübertretung steht der Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben bei einer Dienstfahrt nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 4 EStG
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Zusammenfassung: Eine Geschwindigkeitsübertretung steht der Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben bei einer Dienstfahrt nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 4 EStG
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