Zusammenfassung: Die Ausübung einer Liebhabereitätigkeit am Hauptwohnsitz erfordert keinen Doppelwohnsitz.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG
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Zusammenfassung: Die Ausübung einer Liebhabereitätigkeit am Hauptwohnsitz erfordert keinen Doppelwohnsitz.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG
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