Zusammenfassung: Der Autor informiert darüber, dass durch die Umsetzung der RL 2000/65/EG in Italien die Erlangung einer Mehrwertsteuernummer nunmehr die Benennung eines Fiskalvertreters nicht mehr voraussetzt und beschreibt die formellen und materiellen Erfordernisse für
Rechtsgrundlagen: RL 2000/65/EG