Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für au-pair-Kräfte, weist auf die gebotene Meldung beim AMS hin und erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Beschäftigung von ausländischen Au-pair-Kräften keiner Bewilligung
Schlagwörter:
Au-pair-Kraft; Genehmigungspflicht; Sozialversicherung; au-pair-Vermittlungsagentur; Anzeige beim AMS; Allgemeines Sozialversicherungsgesetz