Zusammenfassung: Der EuGH prüft, ob ein Heim für betreutes Wohnen von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist und nimmt in diesem Zusammenhang zur Auslegung des Kriteriums des " sozialen Charakters" Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Teil A Abs 1 lit g 6. MWSt-RL