Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Zuwendungen, die aus der Auflösung einer Privatstiftung mit ausländischem Letztbegünstigten resultieren, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 10 DBA; Art 10 OECD-MA; Art 21 OECD-MA
Weiterführende Hinweise: BMF 28.06.2004, EAS 2482