Zusammenfassung: Der GA nimmt zur Mehrwertsteuerpflicht für gestohlene Waren Stellung .
Rechtsgrundlagen: Art 2 6. MWSt-RL
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Zusammenfassung: Der GA nimmt zur Mehrwertsteuerpflicht für gestohlene Waren Stellung .
Rechtsgrundlagen: Art 2 6. MWSt-RL
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