Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt die Abgrenzungsmerkmale zwischen § 2 Abs 8 EStG (Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste) und § 9 Abs 6 Z 6 KStG (Verwertung der Verluste eines ausländischen Gruppenmitglieds) und veranschaulicht, dass sich diese beid
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 8 EStG; § 9 Abs 6 Z 6 KStG