Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben die Rechtsgrundlagen für die grenzüberschreitende Zurechnung von Ergebnissen und prüfen, ob § 9 Abs 6 Z 6 KStG, der eine Zurechnung der Verluste ausländischer Gruppenmitglieder im Rahmen der Bestimmung des inländischen Gruppeneinko
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 6 Z 6 KStG; Art 43 EG