Zusammenfassung: Der GA prüft, ob Pacht- und Mieteinnahmen, die ausschließlich aus dem Zweck eingenommen wurden, um das ungeteilte Vorsteuerabzugsrecht für ein Bauprojekt zu begründen, der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen. Weiters nimmt er zur Beurteilung eines Missbrauc
Rechtsgrundlagen: Art 4 Abs 1 6. MWSt-RL 77/388/EWG ; Art 5 Abs 1 MWSt-RL 77/388/EWG ; Art 17 Abs 2 lit a UAbs 2 6. MWSt-RL 77/388/EWG