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Strafzettel

SteuerrechtChristian Huber; Peter Pichlertaxlex-SRa 2005/30taxlex-SRa 2005, 105 Heft 3 v. 1.3.2005

Zusammenfassung: Die Bezahlung der Strafzettel für die Arbeitnehmer eines Paketzustellungsdienstes erfolgen im eigenbetrieblichen Interesse; es wird kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn begründet.

Rechtsgrundlagen: § 26 EStG

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