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Austausch von Holzmauern durch Betonmauern stellen Herstellungsaufwand dar

Steuerrechttaxlex-SRa 2005/3taxlex-SRa 2005, 25 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Der Abriss eines Gebäudeteils bzw die Ersetzung von Holzmauern durch Betonmauern ist nicht als Instandsetzung, sondern als Herstellungsaufwand zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 3 EStG; § 6 EStG

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