Das Erkenntnis des VwGH vom 29. 5. 2024, Ro 2022/15/0019, betrifft § 3 Abs 1 Z 16b TS 3 („Baustellen und Montagetätigkeiten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers“) EStG. Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 16b TS 4 („Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

