[…] Da § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG eine Steuerbefreiung normiert und die UStBLV auf dieser Grundlage erlassen wurde, ist eine steuerbare Bildungsleistung Voraussetzung für die Anwendung dieser Befreiungsbestimmung bzw der UStBLV. Somit ist auch für § 2 UStBLV entscheidend, dass steuerbare Bildungsleistungen vorliegen.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

