Jüngste strafprozessrechtliche Reformen fokussierten auf Inhalt und Umfang von Ermittlungsakten insbesondere betreffend Datenträger und Daten. Generell ist ein rechtlich niederschwelliger Zugang zum Verfahrensakt zentral für ein rechtsstaatlich-faires Informationsgleichgewicht zwischen Behörden und Beschuldigten. Entstehen dennoch praktische Hürden bei der Akteneinsicht, können sich Beschuldigte auf die von diesem Beitrag skizzierten Grundrechtsgarantien berufen.

