Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurde im FinStrG ein neuer Straftatbestand eingeführt, der auf die Sanktionierung zu Unrecht erklärter Verluste abzielt. Der neue Straftatbestand hat bereits Eingang in die Diskussion im Fachschrifttum gefunden. Gegenstand dieses Beitrags sind die Einordnung des neuen Straftatbestands in die Systematik des FinStrG sowie die Diskussion und Lösung von Zweifelsfragen.
Schlagwörter:

