Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 hat die umsatzsteuerliche Behandlung hochwertiger Wohnimmobilien mit Wirkung ab 1. 1. 2026 neu geordnet: Wer mehr als 2 Mio Euro investiert, verliert den Vorsteuerabzug. Ertragsteuerlich ist demgegenüber alles beim Alten geblieben – und genau das macht die Sache anspruchsvoll. Die Einkommen- und Körperschaftsteuer kennt keine Wertgrenzen, sondern arbeitet unverändert mit Fremdvergleich, Renditemiete und Liebhaberei. Dieser Beitrag ordnet die ertragsteuerlichen Fallgruppen, arbeitet die Wechselwirkungen mit der neuen Umsatzsteuerlage heraus und zeigt die verbleibenden Zweifelsfragen auf.

