Das Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerKRÄG 2026) setzt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 um, hebt das bisherige Verbraucherkreditgesetz auf und führt ein neues Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) sowie Änderungen in mehreren Begleitgesetzen ein. Ziel des Gesetzes ist es, Transparenz und Wettbewerb am Kreditmarkt zu verbessern und den Verbraucherschutz an neue Finanzierungsformen anzupassen. Die neuen Regelungen sind grundsätzlich ab dem 20. 11. 2026 anzuwenden.

