Mit der RV 593 BlgNR 28. GP ist eine Änderung des internationalen Amtshilfeübereinkommens in Steuersachen vorgesehen, welches die internationale Amtshilfe in Bezug auf den Informationsaustausch regelt. Bisher sind dort die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer angeführt.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

