(SWK) – Am 5. 8. 2026 wurde die Regierungsvorlage zu einer umfassenden Novellierung des Glücksspielgesetzes im Nationalrat eingebracht (RV 594 BlgNR 28. GP ); gleichzeitig wurde das Gesetz zur Notifikation an die Europäische Kommission übermittelt. Damit tritt eine dreimonatige Stillhaltefrist in Kraft, nach deren Ende erst der Gesetzesbeschluss erfolgen kann. Der parlamentarische Prozess kann während der Stillhaltefrist aber weiterlaufen. Im Folgenden werden die wesentlichsten Neuerungen der Novelle im Überblick dargestellt.

