Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 erhält die Bundesfinanzverwaltung ab dem 1. 1. 2027 ein Instrument zur Sicherung des Steueraufkommens: die Möglichkeit, bei Verdacht auf ein Finanzvergehen die Option zur Finanzamtszuständigkeit bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bescheidmäßig für bis zu zwei Jahre auszuschließen. Aus Sicht der Abgabenbehörden ist diese Maßnahme ein längst überfälliger Schritt, um systematischen Missbrauch – etwa durch Scheinfirmen oder die unrechtmäßige Nutzung von UID-Nummern bei der Einfuhr – rasch und wirksam zu unterbinden.

