Mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 hat der Gesetzgeber die österreichische Wegzugsbesteuerung verschärft, indem das bisherige Nichtfestsetzungskonzept um zusätzliche Melde- und Nachweispflichten ergänzt wurde. Dadurch rückt bei Nichtfestsetzungen anlässlich von Wegzugsvorgängen in einen EU-/EWR-Staat die laufende Überwachung der (fort)bestehenden Besteuerungsansprüche Österreichs stärker in den Fokus. Die Neuregelungen führen zu einer erheblichen Ausweitung der Mitwirkungsobliegenheiten von Steuerpflichtigen und deren Rechtsnachfolgern und erfassen sowohl künftige Nichtfestsetzungen als auch zahlreiche noch bestehende Altfälle. Dieser Beitrag analysiert die neuen Vorschriften, zeigt deren praktische Auswirkungen auf und beleuchtet erste Auslegungsfragen.

