(SWK) – Im April 2026 wurde zwischen den Verhandlungsdelegationen der Schweiz und Österreichs Einvernehmen über den Text eines Änderungsprotokolls zum DBA Schweiz erzielt. Mit Ministerratsvortrag 59/6 vom 1. 7. 2026 hat die österreichische Bundesregierung beschlossen, dieses Protokoll zu genehmigen. Im Folgenden werden die geplanten Änderungen im Überblick dargestellt. Die Ratifikationsverfahren in Österreich und der Schweiz stehen derzeit noch aus.

