In seiner Entscheidung vom 17. 6. 2026 in der finnischen Rs Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö gegen A Oy (im Folgenden kurz: A Oy), T-184/25, war das EuG mit der Frage der Anwendbarkeit einer Steuerbefreiung für die Verwaltung von zuvor veräußerten Krediten befasst. Im Folgenden wird die Entscheidung zusammengefasst und eingeordnet.
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