Die Option zur Finanzamtszuständigkeit nach § 26 Abs 3 Z 2 UStG ermöglicht Unternehmern, die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) über das Finanzamtskonto mit dem Vorsteuerabzug zu verrechnen und dadurch eine Vorfinanzierung zu vermeiden. Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BBG 2027–2028) ergänzt diese Regelung mit Wirkung ab 1. 1. 2027 um einen neuen Versagungstatbestand: Bei Verdacht eines Finanzvergehens im Zusammenhang mit der Einfuhr können die Ämter der Bundesfinanzverwaltung die Option für bis zu zwei Jahre ausschließen.

