Im Urteil vom 4. 6. 2026, Nova Iberomoldes, C-837/24, hat der EuGH ausgesprochen, dass die Erhebung einer Grunderwerbsteuer auf die Einbringung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstoßen kann. Dieser Beitrag ordnet das Urteil ein, überträgt es auf die durch das Budgetbegleitgesetz 2025 neu gefassten Tatbestände des § 1 Abs 3 GrEStG und zeigt die verfahrensrechtlichen Handlungsoptionen auf.

