Die Diskussion über die Bankenabgabe hat in vielen europäischen Ländern an Bedeutung gewonnen. Mit der am 10. 6. 2026 im Nationalrat eingebrachten Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028 soll die Stabilitätsabgabe für die nächsten Jahre geändert werden: Die erhöhte Bankenabgabe wird bis einschließlich des Jahres 2029 beibehalten, und die Sonderzahlung wird in der derzeit bestehenden Höhe bis einschließlich 2028 fortgeführt und im Kalenderjahr 2029 um etwas mehr als zwei Drittel abgesenkt. Ab 2030 entfällt sie zur Gänze. Die Stabilitätsabgabe zählt zu den wichtigsten Steuerarten, konkret wird sie zu den Vermögensteuern gerechnet.

