Feststellungen von verdeckten Ausschüttungen in Verbindung mit Geschäftsführerentgelten können mannigfache Auswirkungen nach sich ziehen. Dieser Beitrag soll die möglichen verfahrens- und abgabenrechtlichen Folgen anhand eines in der Praxis wohl oftmals anzutreffenden Sachverhalts skizzieren. Kritisch ist dabei ein in der Praxis oft unterschätzter Punkt: Es handelt sich bei Gesellschafter und Gesellschaft um verschiedene Steuersubjekte.

