Fliegendes Personal ist während der Flugzeiten einer erhöhten ionisierenden kosmischen Strahlung ausgesetzt. Die Allgemeine Strahlenschutzverordnung schützt strahlenexponierte Arbeitskräfte und enthält spezielle Sicherheitsvorkehrungen für fliegendes Personal. Gefahrenzulagen werden nach § 68 EStG steuerrechtlich, jedoch nicht sozialversicherungsrechtlich begünstigt.
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