Die Frage, ob ein Vertrag mit bestimmter oder unbestimmter Vertragsdauer vorliegt, hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG. Bei der Beurteilung sind die Kündigungsmöglichkeiten bzw deren Anzahl und Erschwernisse, wie Kündigungsentschädigungen, in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu würdigen. Zahllose mögliche Gestaltungsvarianten lassen Spielraum für Interpretationen durch BFG und VwGH. Der VwGH hat nun eine Wertung von möglichen (mehrfachen) Kündigungsterminen mit und ohne Kündigungsentschädigung zur Beurteilung der bestimmten Dauer von Bestandverträgen vorgenommen.

