(SWK) – Am 19. 5. 2026 ist die Regierungsvorlage zum Budgetmaßnahmengesetz 2026 im Nationalrat eingelangt, die Änderungen ua in EStG, UStG, FinStrG sowie im Gebühren- und Kontenregistergesetz vorsieht. Im Vergleich zum Ministerialentwurf (97/ME) wurde die Regierungsvorlage um Änderungen im Strafvollzugsgesetz, in der Reisegebührenvorschrift 1955 und im Preisauszeichnungsgesetz erweitert.
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