(SWK) – Am 27. 3. 2026 wurde der Ministerialentwurf 93/ME 28. GP im Nationalrat eingebracht, der primär der Anpassung des österreichischen Rechtsrahmens an die 6. Geldwäscherichtlinie (Richtlinie [EU] 2024/1640) sowie der Umsetzung von Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) dient. Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Ablösung des bisherigen WiEReG durch das neue WiEReG 2027. Ende der Begutachtungsfrist ist der 27. 4. 2026.

