Mit dem GesLeiPoG (RV 367 BlgNR 28. GP ; 146/BNR) wird die Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in den börsenotierten Gesellschaften in Österreich von 30 % auf 40 % angehoben. Für nicht börsenotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende Quotenregelung im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden.

