Am 26. 2. 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission zwei Richtlinienvorschläge im Rahmen des sogenannten „Omnibus 1“-Pakets, um die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Richtlinie (EU) 2024/1760 über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) im Anwendungsbereich und auch inhaltlich wieder zurückzunehmen, bevor diese zur Gänze umgesetzt werden. Dieser Beitrag stellt die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, die eigentlich schon dieses Jahr in Kraft hätte sein sollen.

