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Neue Finanzordnungswidrigkeit zur Sanktionierung der Belegfälschung

SteuernSteuerrechtSebastian StarlSWK 2025, 400 - 403 Heft 6 v. 20.2.2025

Mit dem ersten Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2024 (BBKG 2024 Teil I) wurde eine neue Finanzordnungswidrigkeit in § 51b FinStrG eingefügt, mit der – grob gesprochen – die Belegfälschung sanktioniert werden soll. Dieser Beitrag setzt sich mit dem neuen Straftatbestand auseinander.

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