Mit der Novelle BGBl I 2024/120 hat der Gesetzgeber für Spengler ein besonderes Einbeziehungsverfahren in das BUAG geschaffen. Da im Geltungsbereich des BUAG besondere Vorschriften für Sonderzahlungen bestehen – gerade auch im Hinblick auf das Steuerrecht –, stellen sich hier besondere Fragen im Hinblick auf die im Jahr 2024 vom Arbeitgeber geleisteten Sonderzahlungen.
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