Die Frage eines Progressionsvorbehalts im Rahmen der Option zur unbeschränkten Steuerpflicht iSd § 1 Abs 4 EStG liegt schon länger in der Luft. Mit dem VwGH-Erkenntnis vom 7. 9. 2022, Ra 2021/13/0067, zum Progressionsvorbehalt bei unbeschränkt steuerpflichtigen DBA-Ausländern hat die Thematik an Dynamik gewonnen, da dies in weiterer Folge auch zu einem Bekenntnis der LStR zu einem Progressionsvorbehalt bei § 1 Abs 4 EStG geführt hat. Das BFG-Erkenntnis vom 6. 9. 2024, RV/7103838/2023, signalisiert die praktische Bedeutung dieser Frage, die angesichts der geänderten LStR nunmehr wohl vermehrt Gegenstand von Streitigkeiten sein wird. Vor diesem Hintergrund hat sich die Autorin auf die Suche nach einer Rechtfertigung für den Progressionsvorbehalt bei § 1 Abs 4 EStG begeben.

